Die Akana Wohnungsgenossenschaft

Wir stellen uns vor

Wer wir sind

Die Akana Wohnungsgenossenschaft EG wurde im Januar 2019 gegründet.

Unsere Genossenschaft bietet einen rechtlichen und organisatorischen Rahmen zur Entwicklung gemeinschaftlicher Wohnprojekte in Deutschland. Vorgesehen sind sowohl die Errichtung von Neubauvorhaben als auch die bewohnergerechte Sanierung von Bestandsbauten. Akana bietet ausschließlich Mietwohnungen an. Die Höhe der Mieten orientiert sich an dem Prinzip der Kostendeckung sie wird nicht durch gewinnorientierte Investoren beeinflusst.

Jedes Mitglied verpflichtet sich vor dem Bezug einer Genossenschaftswohnung zum Erwerb von Geschäftsanteilen an der Genossenschaft. Die Höhe dieser Pflichteinlagen wird für jedes Wohnobjekt festgelegt und entspricht in der Regel ca. 15 bis 20 % der Baukosten. Um die Miete möglichst niedrig zu halten und eine Besteuerung von Ausschüttungen zu vermeiden, wird die Geschäftseinlage für die Wohnungen nicht verzinst.


Ziele der Akana

Die Akana Wohnungsgenossenschaft fördert die Selbstbestimmung ihrer Mitglieder. Sie ist offen für alle, die ein Interesse an gemeinschaftlichem Wohnen haben. Insbesondere fördert sie den Dialog zwischen Jung und Alt. Gleichzeitig fordert sie von ihren Mitgliedern Toleranz gegenüber Geschlecht, Herkunft und sexueller Orientierung.


Das Genossenschaftsmodell

Wohnen in der Akana Genossenschaft EG ist sicher.
•    Wir bieten einen guten Schutz vor Vermieterwillkür und Wohnraumspekulation.
•    Eigenbedarfskündigungen sind bei uns grundsätzlich nicht möglich.
•    Das wirtschaftliche Risiko der Mitglieder wird laut Satzung auf die gezeichneten Einlagen begrenzt
     (Ausschluss einer Nachschusspflicht).

Die Einlage ist in der Regel zwei Wochen nach Beitritt in voller Höhe fällig. Eine Kündigung der wohnungsbezogenen Pflichteinlage ist nur bei gleichzeitiger Kündigung der Wohnung möglich. Die Kündigungsfristen richten sich nach dem allgemeinen Mietrecht und betragen drei Monate zum Monatsende. Die reguläre Kündigungsfrist für Pflichteinlagen und freiwillige Einlagen beträgt zwei Jahre zum Ende des Geschäftsjahres. Eine frühere Rückzahlung der Einlage kann jedoch durch eine Übertragung der Anteile an die Nachmieter erfolgen.

Rund 80 % der Baukosten werden über Kredite finanziert, welche die Genossenschaft aufnimmt. Zusätzliche wohnungsbezogene Sonderausstattungen sind eingeschränkt möglich und von den jeweiligen Mieter/innen durch eine direkte Kostenübernahme zu finanzieren.

Die Miethöhe für jede Wohnung errechnet sich aus den Kreditkosten sowie der Instandhaltungsrücklage und den Verwaltungskosten.
Die Akana Wohnungsgenossenschaft EG kalkuliert die voraussichtliche Kostenmiete nach den Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht.
Bei Erstbezug können die tatsächlichen Miethöhen erst nach Vorliegen der Schlussabrechnung festgelegt werden. Eine Abweichung der tatsächlichen Baukosten von der Kostenberechnung des Architekten kann zu einer Erhöhung der Mieten führen. Darüber hinaus können typische „Bauherrenrisiken“ wie Bauzeitverzögerungen, nicht versicherbare Bauschäden oder Firmeninsolvenzen zu Kostenerhöhungen führen, welche die Mitglieder der Hausgruppe tragen müssen.

Bei Bestandswohnungen richtet sich die Kostenmiete in erster Linie nach den Darlehenskosten. So können steigende Kreditzinsen mittelfristig zu Mieterhöhungen führen. Langfristiges Ziel der Akana Wohnungsgenossenschaft EG ist die vollständige Rückzahlung der Kredite und die damit verbundene dauerhafte Senkung der Kostenmieten auf ein sehr günstiges Mietniveau.

Miethöhe und Einlage
Beispiel einer vom Land RLP geförderten Wohnung mit einer Wohnfläche von 50 qm.   
Geschäftsanteile an der Genossenschaft: Einen für 500 €     
Wohnungsbezogene Geschäftsanteile (Pflichteinlage)  50 qm x 570,00 € pro qm =  28.500 € Gesamtsumme
Nettokaltmiete Monat / 50 qm x 7,10 € = 355 €
Nebenkosten pro Monat 1,00 € pro qm = 50 €
Gesamtmiete Warmmiete ohne Strom und Wasser = Monat  405 €

Der Genossenschaftsanteil in Höhe von 500 € und die Wohnungsbezogenen Geschäftsanteile  (Pflichteinlage) werden bei verlassen der Wohnung bzw. Genossenschaft an Sie zurückgezahlt!


Was sind Genossenschaftsanteile?
Es gibt 3 unterschiedliche Arten von Anteilen:

1. Genossenschafts- oder Beitrittsanteil
Für die Mitgliedschaft ist ein Genossenschaftsanteil von 500 € zu zeichnen.

2. Wohnungsbezogene Geschäftsanteile (Pflichtanteile):
Sie bilden den wichtigsten Teil des Eigenkapitals der Genossenschaft und somit die finanzielle Basis unserer Arbeit.
Bei Vergabe einer Wohnung sind wohnungsbezogene Geschäftsanteile (Pflichtanteile) abhängig von Fläche und Fördermodell zu zeichnen. Bei einem im Bau befindlichen Projekt kann das schon bis zu einem Jahr vor Einzug der Fall sein. Die Höhe ist bei den jeweiligen Wohnungsangeboten angegeben. Im Wohnprojekt Nierstein sind dies beispielsweise 570,- Euro pro qm Wohnfläche.
Diese Anteile werden nicht verzinst. Nach Auszug aus der Wohnung und Übertragung an den Nachnutzer, wird die Summe an Sie wieder ausgezahlt.

3. Freiwillige Anteile:
Freiwillige Anteile sind Anteile, die über die wohnungsbezogenen Geschäftsanteile hinaus gehen oder von Mitgliedern eingebracht werden, die keine Wohnung nutzen. Diese Anteile erwirtschaften Dividende. Die Höhe der Dividende wird jedes Jahr in der Mitgliederversammlung beschlossen. Die Dividende unterliegt der Kapitalertragssteuer. Aktuell bietet Akana keine Freiwillen Anteile an.


Finanzierung der Genossenschaftsanteile
Die Akana bietet in Zusammenarbeit mit der Investitions- und Struktur Bank aus Mainz eine günstige Finanzierung für Wohnungsbezogene Pflichtanteile an. Die ISB unterstützt Sie dabei mit einem  „ISB-Darlehen Erwerb von Genossenschaftsanteilen“.

Wer wird gefördert?
Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 60 % übersteigt.

Wie wird gefördert?
•    Mit dem ISB-Darlehen Erwerb von Genossenschaftsanteilen, das bis zu 80% der Erwerbskosten für die zu zeichnenden Geschäftsanteile, höchstens 50.000 €, beträgt.

•    Die Zinsen des ISB-Darlehens Erwerb von Genossenschaftsanteilen betragen für die Dauer von 10 Jahren 0,5% p.a. Nach Ablauf der Zinsfestschreibung wird das Darlehen in marktüblicher Höhe verzinst. Die Tilgung beträgt mindestens 2,5% p.a. zzgl. Ersparter Zinsen. (Stand Juni 2020)

•    Für die Bearbeitung des Darlehensantrages ist ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1% des beantragten Darlehensbetrages, mind. 250 Euro zu entrichten.

Wie beantrage ich das ISB-Darlehen?
Das Antragsformular ist auf der Internetseite der ISB abrufbar oder erhältlich bei den Stadt- und Kreisverwaltungen.  
Zur Beantragung des ISB-Darlehens reichen Sie diesen Antrag bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung, in deren Gebiet das Objekt der Genossenschaft liegt, in dem Sie eine Wohnung beziehen wollen, ein. Bei Einhaltung der Fördervoraussetzungen erteilt die Verwaltung eine Förderbestätigung. Eine Kopie der Förderbestätigung wird der ISB gemeinsam mit Ihrem Antrag und den notwendigen Unterlagen zur abschließenden Darlehensbearbeitung weitergeleitet.


Allgemeines zur Genossenschaft
Unsere Mitglieder sind gleichzeitig Mieter/innen und Miteigentümer/innen der Genossenschaft. Alle Mitglieder können in den genossenschaftlichen Gremien aktiv und gleichberechtigt mitarbeiten, unabhängig von der Höhe ihrer Einlagen.

Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich, der Aufsichtsrat kontrolliert die Arbeit des Vorstandes. Die Akana Wohnungsgenossenschaft EG unterliegt darüber hinaus einer jährlichen Pflichtprüfung durch den genossenschaftlichen Prüfungsverband.

Genossenschaften basieren auf den Prinzipien Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung.
In der Akana Wohnungsgenossenschaft EG übernehmen die Hausgemeinschaften bestimmte Aufgaben wie Gartenpflege, Verwaltung von Gemeinschaftsflächen, kleine Instandhaltungen und Nachmietersuche in Eigenregie. Zu diesem Zweck kann jede Hausgemeinschaft Arbeitsgruppen einrichten. Auf diese Weise werden die Wohnkosten reduziert, gleichzeitig wird die Selbstbestimmung der Mitglieder gefördert. Rechte und Pflichten der Hausgemeinschaften gegenüber der Genossenschaft können jeweils in einem Hausvertrag geregelt werden. Wie groß das "G" in der Gemeinschaft geschrieben wird, kann jede Hausgruppe für sich entscheiden. Innerhalb der Hausgemeinschaft gilt das Prinzip der Freiwilligkeit - niemand wird zur Teilnahme an bestimmten Gemeinschaftsaktivitäten gezwungen. Eine grundsätzliche Bereitschaft zum Engagement innerhalb der Hausgemeinschaft wird jedoch bei allen Mitgliedern vorausgesetzt.
Ein zentrales Element der genossenschaftlichen Selbstbestimmung ist in der Akana Wohnungsgenossenschaft EG das Nachbelegungsrecht für freie Wohnungen.

Das Nachbelegungsrecht wird grundsätzlich von der Hausgemeinschaft ausgeübt. Alle Bewerber/innen müssen sich vor Bezug einer Wohnung auf einem Haustreffen vorstellen und haben hier ihrerseits die Möglichkeit, die Hausbewohner/innen kennen zu lernen. Durch dieses Prinzip soll erreicht werden, dass nur neue Mitglieder aufgenommen werden, die gut in die Hausgemeinschaften passen und Interesse am genossenschaftlichen und gemeinschaftlichen Wohnen mitbringen.

Hahnheim, Juni 2020


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